Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung auf das mit der Rechnung mitgeteilte Konto zu überweisen.
Von den Ingenieuren erstellte Unterlagen und Dokumente (nachfolgend "Unterlagen" genannt) genießen den Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Nutzungsrechte hieran werden, mit Ausnahme der persönlichen, nicht kommerziellen Nutzung im Rahmen von Veranstaltungen, nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen. Die Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung nicht vervielfältigt, verbreitet oder veröffentlicht werden.
Bei Vertragsverletzungen ist die Haftung der Ingenieure der Höhe nach auf die Versicherung der Ingenieure beschränkt. Die Haftung für untypische, unvorhersehbare Schäden und mittelbare Schäden bzw. Folgeschäden jedweder Art, wie z.B. entgangenen Gewinn, wird, sofern nicht, wie vorstehend beschrieben, zwingend gehaftet wird, ausgeschlossen. Ebenfalls ist eine Haftung der Ingenieure für durch Computerviren, Spionageprogramme und andere schädliche Computerprogramme bewirkte Schäden ausgeschlossen.
Die Ingenieure behalten sich vor, diese AGB bei Bedarf abzuändern, insbesondere aufgrund von Gesetzesänderungen oder sonstigen rechtlichen Erfordernissen. Soweit eine solche Änderung die darin eingeräumten Rechte des Teilnehmers / Nutzers einschränken, wird dieser vorher von den Änderungen in Kenntnis gesetzt und der Nutzer / die Nutzerin hat ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Der Vertragstext wird gespeichert. Der Kunde hat über das Internet keinen Zugriff auf den Vertragstext.
Der Vertragstext wird dem Kunden zudem in der Bestellbestätigung in Textform mitgeteilt, so dass die Vertragsbestimmungen abgerufen, ausgedruckt oder in wiedergabefähiger Form gespeichert werden können.
Die AGB der Ingenieure sind jeweils auf der Internet-Seite http://www.mentor.de/agb.html einsehbar. Sie können dieses Dokument ausdrucken oder speichern, indem Sie die übliche Funktion Ihres Internet-Browsers („Speichern unter“ bzw. „drucken“) nutzen.
Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Das bedeutet insbesondere, dass die Ingenieure in den ersten zwei Jahren nach Übergabe der Ware alle Mängel, die der gesetzlichen Gewährleistungspflicht unterliegen, kostenlos behebt.
Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche, soweit nicht wesentliche Pflichten verletzt, Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden und soweit nicht eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt.
Die Ingenieure übernehmen – vorbehaltlich der vorstehenden Absätze – keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zu liefernden Produkte.
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